Kontakt
Menü

Unsere Leistungen

UNSERE LEISTUNGEN

Immer die bestmögliche Lösung für Sie. Dafür stehen ein umfassendes Portfolio und Experten, die es umsetzen.

• Integrierte Unternehmensplanung
• Sanierungsgutachten nach IDW S6
• Sanierungskonzept und Controlling
• Interimsmanagement
• Fortbestehensprognosen
• Sanierung mit StaRUG
• Insolvenzantragspflichten
• Eigenverwaltungsverfahren
• Schutzschirmverfahren
• Insolvenzszenarien
• Distressed M&A-Prozesse
• Strukturell bereinigte Unternehmen

Wir erstellen mit Ihnen eine integrierte Unternehmensplanung1

Niemand kann in die Zukunft sehen, aber wir können sie planen. Je mehr Szenarien dabei berücksichtigt werden, desto valider sind die Entscheidungen. Aus Improvisation wird eine selbstbestimmte Perspektive.
Dafür erhalten Sie von uns eine integrierte Unternehmensplanung, ausgehend von der aktuellen Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. Sie umfasst die betriebliche Wertschöpfungskette von der Produktions- und Materialbedarfsplanung bis hin zur Personal- und Finanzplanung inklusive Posten wie der GuV sowie der Ermittlung von Liquiditäts- und Kapitalbedarf. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Prognosen über die Marktentwicklung und die Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen.
Das schafft Transparenz, auch gegenüber Finanzierern.
Abweichungen von den Planzielen sind zudem gute Indikatoren um rechtzeitig Gegensteuern zu können. Sie wissen jederzeit wo Sie stehen, wo Sie hinmüssen und was es dafür zu bewegen gilt.

Wir erstellen ein Sanierungsgutachten nach IDW S62

Das Sanierungsgutachten dient den Finanzierern als wichtige Entscheidungsgrundlage und reduziert die Risiken für die Geschäftsleitung.
In den meisten Fällen fordern die Kreditinstitute ein solches Gutachten an. Aber Sie können uns auch direkt beauftragen.
Das Ergebnis ist ein Sanierungsgutachten nach IDW S6.
Diese Gutachten orientieren sich am Standard Nummer 6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Im Detail wird dort aufgeschlüsselt, welche Inhalte aufgrund der aktuellen Rechtsprechung enthalten sein müssen. Darunter fallen die Analyse der Krisenursachen, die Entwicklung von Sanierungsstrategien und die Ermittlung des Finanzbedarfs.
Darüber hinaus trägt es dazu bei, für das Unternehmen und seine Verantwortlichen Haftungsrisiken zu erkennen und möglichst zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Sanierungskonzepts und übernehmen bei Bedarf das Controlling3

Die Sanierung eines Unternehmens ruht auf zwei Säulen: Der finanziellen und der operativen. Daher kümmern wir uns nicht nur um die Gesundung Ihrer Bilanzen, sondern auch um Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das kann einhergehen mit einer neuen Geschäftsstrategie, effizienteren Produktions- und Vertriebsprozessen oder einem dem Markgeschehen angepassten Einkauf.
Die Kommunikation mit den Finanzgebern wird durch unser Controlling gestützt, Vertrauen wiederaufgebaut.
Für all das bieten wir die dafür notwenige betriebswirtschaftliche und juristischer Expertise. Unsere Spezialisten bringen langjährige Erfahrung mit.

„Wie gut ein Plan ist, bemisst sich nicht an der Situation. Sondern in der Berücksichtigung von Eventualitäten.“
Bei Bedarf übernehmen wir als Interimsmanager in der Restrukturierung Schlüsselpositionen in Ihrem Unternehmen4

Erfahrung ist die wichtigste Voraussetzung, um das Unternehmen erfolgreich aus der Krise zu führen. Dafür sind wir da und unterstützen als Interimsmanager die verschiedenen Bereiche eines Unternehmens. Wir bauen neues Vertrauen auf und führen die Gespräche mit Gläubigern, Lieferanten, Kunden oder Geldgebern. Häufig sind wir als Sanierungsexperten der anderen Seite bereits bekannt und etabliert.
Ebenso wichtig ist es, Ihre Beschäftigten ins Boot zu holen und neu zu motivieren. Durch gezielte Führung schaffen wir Klarheit und geben Impulse auf allen Ebenen. Denn werden die Erfahrungen und spezifischen Kenntnisse von allen in die Zielvorgabe des Turnarounds eingebunden, erhalten Sie die bestmöglichen Voraussetzungen für eine nachhaltig erfolgreiche Restrukturierung.

Wir erstellen Fortbestehensprognosen5

Eine Fortbestehenssprognose ist unabdingbar, wenn ein Unternehmen verschuldet oder in der Krise ist. Eine positive Prognose sichert dann den ordnungsgemäßen Betrieb und reduziert das Haftungsrisiko der Geschäftsführer.
Dabei kommt es nicht auf die rechnerische Überschuldung des Unternehmens an, sondern auf die positive Einschätzung der künftigen Geschäftslage. Für den Zeitraum der Fortbestehungsprognose muss die Zahlungsfähigkeit wahrscheinlicher sein als eine mögliche Zahlungsunfähigkeit. Wir ermitteln aus der integrierten Unternehmensplanung ein realistisches Bild der Geschäfts- und Finanzentwicklung, unter Abwägung aller Chancen und Risiken.

Nutzen Sie mit uns die Möglichkeiten, die das StaRUG bietet!6

Unternehmen haben mit dem StaRUG seit dem 01.01.2021 die Möglichkeit, sich außerhalb einer Insolvenz von Verbindlichkeiten zu befreien und das Unternehmen zu sanieren. Und zwar auch gegen den Willen einzelner Gläubiger.
Die Ziele eines StaRUG-Verfahrens sind ein Schuldenschnitt oder eine Stundung. Welche Gläubigergruppen betroffen sind, legt das Unternehmen selbst fest.
Ein gut organisiertes Restrukturierungsverfahren kann innerhalb weniger Wochen erfolgreich abgeschlossen werden.
Das StaRUG-Verfahren kann auch weitgehend ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Eingriffe durchgeführt werden, das Sanierungsteam verhandelt selbständig mit den Gläubigern. Ebenso ruht die Insolvenzantragspflicht.
Allerdings ergeben auch neue Pflichten. Unternehmer oder Geschäftsführer müssen sehr frühzeitig aktiv werden und so früh wie möglich vor Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ein Restrukturierungsverfahren einleiten.
Wir, die Michels Restrukturierung GmbH, haben uns intensiv mit den Möglichkeiten und der Vorgehensweise beschäftigt und unterstützen Sie gerne auf diesem neuen Weg.
Ziel des ist die rechtssichere Bestätigung eines Restrukturierungsplanes.
Langjährige Vertragspartner die immer auch ein erhebliches Interesse am Fortbestand des Unternehmens haben, erhalten so eine sichere Basis für eine weitere Zusammenarbeit.

„Glauben kann man nicht belegen. Doch.“
Wir prüfen, ob und wann Insolvenzantragspflichten vorliegen7

Der Insolvenzantrag wird von den Verantwortlichen häufig als Symbol des Scheiterns gesehen. Auch wenn das so nicht richtig ist, wird er häufig so lange wie nur möglich hinausgezögert. Demgegenüber steht die gesetzliche Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, bis hin zu Haftungsrisiken wegen Insolvenzverschleppung.
In der Gemengelage aus Hoffnung, Illusion und Perspektiven erkennen oft nur Experten den Unterschied zwischen vorübergehenden Engpässen und Zahlungsunfähigkeit. Unsere Sanierungsberater und Insolvenzexperten weisen Sie bei Bedarf auf Risiken hin und zeigen Handlungsalternativen auf.

Wir bereiten bei Bedarf Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vor, unterstützen als Berater oder gehen ins Organ8

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist seit 2012 ein wesentlicher Bestandteil der Insolvenzordnung. Es stärkt die Sanierung via Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren. So können Unternehmen für die Eigentümer gerettet und neu aufgestellt werden. Die Geschäftsleitung bleibt in der Verantwortung, und bekommt vom Gericht einen Sachwalter zur Seite gestellt.
Vorab müssen jedoch den wesentlichen Gläubigern und dem Gericht sehr präzise die positiven Sanierungschancen aufgezeigt werden. Ein entsprechende externe betriebswirtschaftliche Einschätzung ist daher verpflichtend. Wir prüfen für beide Verfahren die Voraussetzungen, bereiten die jeweiligen umfangreichen Anträge vor und reichen sie beim zuständigen Amtsgericht ein.
Darüber hinaus begleiten wir die Durchführung von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren als Berater oder gehen ins Organ: als CRO, COO und auch CFO.

Wir erstellen und begutachten Insolvenzszenarien9

Jedes Unternehmen hat seine DNA, eine Krise auch. Danach handeln wir. Vor der Saniereng stehen Optionen und Szenarien, die die Eigenschaften des Unternehmens ebenso berücksichtigen wie die Eigenheiten des Marktes. Von uns beratene Unternehmen sind bestens präpariert – und haben einen Plan B zur Hand, wenn sich Umstände plötzlich ändern.
Unsere Strategien umfassen auch die Interessen der Gläubiger, sodass mögliche Haftungsrisiken vorab geklärt und vermieden werden können.

„Sanierung ist ein Kraftakt. Wir bieten Kräfte.“
Wir beraten, steuern und führen distressed M&A-Prozesse von Krisenunternehmen 10

Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Sanierung kann sich ein Investor als die beste Option herausstellen. Um hier einen professionellen Prozess aufzusetzen, suchen wir mit Ihnen versierte M&A-Berater, die wir von Anfang begleiten und steuern: Sei es bei der Übernahme des Unternehmens oder von Teilen, sei es beim Erwerb von Anteilen.

Wir übergeben strukturell bereinigte Unternehmen in eine erfolgversprechende Zukunft11

Unsere Arbeit endet erst dann, wenn der neue Anfang perfekt ist. Ein Unternehmen, das wieder Vertrauen bei Lieferanten und Geschäftspartnern besitzt. Das effizienter arbeitet, neue Prozesse implementiert hat, möglicherweise sogar mit einer Änderung und Erweiterung des Geschäftsmodells. Rechtssicher, dauerhaft und erfolgreich. Dafür waren unsere Spezialisten vor Ort – und sind es gern bei produzierenden Unternehmen des Mittelstandes, die unsere Leistungen brauchen.

„Ein Lotse kommt nicht vorbei. Sondern an Bord.“